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Die BaFin unterteilt Anleger im Rahmen der MiFID II (umgesetzt in §§ 63 ff. WpHG) in drei Hauptkategorien, um ein angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Die Einstufung basiert auf Wissen, Erfahrung und finanzieller Leistungsfähigkeit.

1. Privatkunden (Retail Clients)

  • Definition: Kunden, die nicht als professionelle Kunden oder geeignete Gegenparteien eingestuft sind.

2. Professionelle Kunden (Professional Clients)

  • Definition: Kunden, die über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Expertise verfügen, um Anlageentscheidungen zu treffen und Risiken angemessen zu bewerten.
  • Wer dazu gehört:
    • Unternehmen, die eine Zulassung benötigen, um auf den Finanzmärkten tätig zu sein (z.B. Banken, Wertpapierinstitute, Versicherungen, Kapitalverwaltungsgesellschaften).
    • Großunternehmen, die bestimmte Größenkriterien erfüllen (mind. zwei von drei Kriterien: 20 Mio. € Bilanzsumme, 40 Mio. € Nettoumsatzerlöse, 2 Mio. € Eigenkapital).
    • Öffentliche Einrichtungen, nationale Regierungen, Zentralbanken.
  • Opt-in/Opt-out: Privatkunden können unter bestimmten Voraussetzungen auf eigenen Wunsch als professionelle Kunden eingestuft werden, wenn sie bestimmte Erfahrungskriterien erfüllen ("Opt-in" oder "Hochstufung").

3. Geeignete Gegenparteien (Eligible Counterparties)

  • Definition: Diese Kategorie ist die oberste Stufe und betrifft Geschäfte zwischen spezialisierten Finanzmarktakteuren.
  • Wer dazu gehört: Hauptsächlich Wertpapierfirmen, Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds.

AAA ist ein nach §15 WpIG lizensiertes Finanzdienstleistungsunternehmen , das ausschließlich die Analyse und Vermarktung von Anlagen in Alternative Investments und komplexen Finanzinstrumenten gegenüber hochqualifizierten institutionellen Investoren betreibt, die nach §§ 63 ff. WpHG als Geeignete Gegenparteien eingestuft sind.

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