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Die BaFin unterteilt Anleger im Rahmen der MiFID II (umgesetzt in §§ 63 ff. WpHG) in drei Hauptkategorien, um ein angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Die Einstufung basiert auf Wissen, Erfahrung und finanzieller Leistungsfähigkeit.
1. Privatkunden (Retail Clients)
2. Professionelle Kunden (Professional Clients)
3. Geeignete Gegenparteien (Eligible Counterparties)
AAA ist ein nach §15 WpIG lizensiertes Finanzdienstleistungsunternehmen , das ausschließlich die Analyse und Vermarktung von Anlagen in Alternative Investments und komplexen Finanzinstrumenten gegenüber hochqualifizierten institutionellen Investoren betreibt, die nach §§ 63 ff. WpHG als Geeignete Gegenparteien eingestuft sind.