Nachhaltigkeitshinweis

Asset Allocation AG ist ein unabhängiges, BAFin lizensiertes Finanzdienstleistungsunternehmen nach §15 WpIG, wobei die Gesellschaft ausschließlich erbaubnispflichtige Tätigkeiten gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG durchgeführt, konkret die Anlagenvermittlung an Geeignete Gegenparteien. Es werden weder Anlageberatung noch Portfolioverwaltung angeboten. Weiters fällt das Unternehmen unter Artikel 17 Abs. 1 OffenlegungsVO. Somit unterliegt das Unternehmen aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 3 OffenlegungsVO) nicht nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten.

Als Unternehmen möchten wir jedoch sehr wohl einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben dem nachhaltigen Wirtschaften in unserem Unternehmen sehen wir es auch als Aufgabe an, unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.

Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und / oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben.

Der Handlungsspielraum de rAsset Allocation AG ist jedoch stark limitiert: Als Vermittler werden institutionellen Kunden lediglich Produkte vorgestellt, es wird jedoch grundsätzlich keine Anlageberatung durchgeführt.

NICHTBERÜCKSICHTIGUNG VON NACHHALTIGKEITS-FAKTOREN

Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale – sowie Arbeitnehmer- und Stakeholder-Belange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.

Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen der Produkte, die wir vorstellen, zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.

Daher sind wir uns veranlaßt, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) im Sinne der Vorgaben der Offenlegunsverordnung vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen (Art. 4 Abs. 1 b) OffenlegungsVO bzw. Art. 4 Abs. 5 b) OffenlegungsVO).